Änderungsabnahme

Was tun, wenn Sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten oder von der Straßenverkehrsbehörde aufgefordert wurden, Ihr Fahrzeug auf seine Vorschriftsmäßigkeit hin zu untersuchen? Wenn Sie eine Mängelkarte erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie die aufgeführten Mängel umgehend beseitigen lassen und die Bestätigung der Reparatur durch die auf der Karte angekreuzte Person oder Institution einholen. Vergessen Sie nicht, die Mängelkarte innerhalb der Frist an die zuständige Polizeidienststelle zurückzusenden, um Probleme zu vermeiden.

Gemäß § 5 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) kann die Zulassungsstelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht und verkehrssicher ist. Ähnliche Bestimmungen finden sich im § 17 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), der sich auf nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge bezieht.

Wenn Sie von der Zulassungsbehörde zur Überprüfung oder Vorführung Ihres Fahrzeugs aufgefordert werden, stehen Ihnen unsere Prüfingenieure mit fachkundiger Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Termin mit:

  • Fahrzeugschein
  • ggf. Gutachten
  • Bargeld / EC-Karte

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Buchen Sie gerne Ihren Termin bei uns über das Onlinebuchungsportal des TÜV Rheinland. 

Sie haben Rückfragen oder möchten Ihren Termin lieber telefonisch vereinbaren? Kontaktieren Sie uns gerne innerhalb unserer Öffnungszeiten